GAL-Fraktion will 8,50 Euro für Hamburg

Initiative für Hamburger Mindestlohn

GAL-Fraktion will 8,50 Euro für Hamburg

Die GAL-Fraktion befürwortet einen Mindestlohn für Hamburg. Wie auch die SPD arbeiten die Grünen am Entwurf für ein Hamburger Mindestlohngesetz, mit dem die Stadt für ihre eigenen Unternehmen eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro einführt.

Zunächst will die GAL-Fraktion aber Klarheit über die konkreten Auswirkungen für die Stadt und hat dazu am Mittwoch eine Schriftliche Kleine Anfrage eingereicht.

Filiz Demirel, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, erklärt:

„Die Stadt Hamburg muss als Arbeitsgeberin dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten angemessen bezahlt und ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden. Das gilt nicht nur für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sondern auch für Beschäftigte von Dienstleistungsunternehmen, die im Auftrag der Stadt handeln. Lohndumping bei der Ausführung öffentlicher Aufträge muss verhindert werden.

Armut trotz Arbeit – das sollte es in Hamburg nicht länger geben. Ein Mindestlohn ist nötig, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer effektiv vor Lohndumping zu schützen. Da dies bis heute nicht gewährleistet ist, muss Hamburg – wie bereits Bremen – einen eigenen Weg einschlagen.  Es ist ein Skandal, dass in Hamburg rund 8.000 Menschen trotz Vollzeitstelle staatliche Lohnzuschüsse bekommen müssen, um überhaupt ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.“

Katharina Fegebank, sozialpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, erklärt:

„Wir befürworten die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto die Stunde. Dennoch sind einige Fragen ungeklärt, die wir vorher beantworten haben wollen: wie die finanziellen Folgen für die Stadt und die Auswirkungen für die Betroffenen. Die Einführung betrifft besondere die Wohlfahrtsverbände, die durch die Einführung eines Mindestlohns höhere Entgelte zahlen müssen. Für uns ist es daher wichtig, dass sie vor der Einführung eingebunden werden.“ 

Hintergrund
Derzeit arbeiten fast acht Millionen Beschäftigte in Deutschland für einen Niedriglohn. Vier Millionen von ihnen verdienen unter 7 Euro in der Stunde, nahezu 1,4 Millionen Beschäftigte arbeiten sogar für weniger als fünf Euro. Von einem solchen Einkommen den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist kaum möglich. Daher müssen viele Betroffene ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen. Nach den Statistiken aus dem Jahr 2011 bezogen in Hamburg über 33.000 Menschen trotzt Beschäftigung als sogenannte „Aufstocker“ ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, 23 Prozent davon sogar trotz Vollzeitstelle.

Flächendeckende Mindestlöhne führen nicht nur zu weniger Lohnzuschüssen, sondern auch zu höheren Steuereinnahmen. Gesetzliche Mindestlöhne schaffen klare Regeln und Grenzen. Zugleich schützt der Mindestlohn seriöse Unternehmen vor der ruinösen Konkurrenz von Billiganbietern und entlastet die Sozialkassen.

Hamburg verfügt zwar nicht über die Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohns für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Stadt kann aber durch ein Landesmindestlohngesetz ihre eigenen Beschäftigten vor Dumpinglöhnen schützen. Die GAL-Fraktion hatte bereits in der Bürgerschaftssitzung am 28. März angekündigt, einen Gesetzesvorschlag vorlegen zu wollen.

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