Altersgrenze diskutieren
Diskussion um Ruhegelder
Altersgrenze diskutieren
22.08.2011
Die letzte große Änderung am Senatsgesetz gab es 1998. Damals wurde auf GAL-Initiative eingeführt, dass sich Senatsmitglieder am Aufbau ihrer Altersbezüge beteiligen müssen. Einer neuen Diskussion über Änderungen am Senatsgesetz – etwa über höhere Altersgrenzen – steht die GAL-Fraktion offen gegenüber.
Jens Kerstan, Vorsitzender der grünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt:
„Bei der Änderung 1998 wurde vereinbart, das Gesetz zu evaluieren. Es ist aus meiner Sicht an der Zeit, diese Überprüfung nun vorzunehmen. Nachdem europaweit das Renten- und Pensionsalter heraufgesetzt wurde, sollten wir auch in Hamburg diskutieren, ob die Altersgrenze von 55 Jahren für Senatsmitglieder noch in die Zeit passt. Auch die Anrechnung privater Einkünfte auf Ruhegelder müssen wir zum Thema machen. Wir Grüne schlagen deshalb vor, die Evaluierung des Senatsgesetzes auf der nächsten Sitzung des Ältestenrates zu thematisieren.“


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