Fallzahlbegrenzung dringend nötig

Arbeitsbelastung in Jugendämtern

Fallzahlbegrenzung dringend nötig

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion fordert den Senat auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine einheitliche Fallzahlobergrenze für sozialpädagogische Fachkräfte in den Jugendämtern einzusetzen. Die Grünen haben einen entsprechenden Antrag eingereicht und versprechen sich davon eine Stärkung des Kinderschutzes.

Dazu erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Christiane Blömeke:

„In den Jugendämtern herrscht Notstand. Wenn ein Mitarbeiter dort 50 Fälle gleichzeitig bearbeiten muss, dann wird diese Person entweder krank oder es fehlt ihr an Zeit und Sorgfalt für die betroffenen Familien. Diese Situation ist nicht länger hinnehmbar. Es zeigt sich, dass alle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation bislang nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind. Wenn wir es mit dem Kinderschutz ernst meinen, dann muss eine grundlegende Änderung her. Deswegen setzen wir uns für eine bundesweit einheitliche Obergrenze von maximal 35 Fällen pro Vollzeitstelle in den Jugendämtern ein. Wir dürfen nicht bei der Betroffenheit stehenbleiben, die der traurige Tod von Chantal in Hamburg ausgelöst hat – selbst wenn Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes zusätzliches Geld kosten."

Hintergrund
Die Grünen fordern den Senat auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für bundesweit einheitliche Fallzahlobergrenzen für Hilfen zur Erziehung bei sozialpädagogischen Fachkräften in den Jugendämtern einzusetzen. Eine vollzeitbeschäftigte Beamtin oder Angestellte soll höchstens 35 Hilfen zur Erziehung bearbeiten. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde im Jahr 2011 bereits eine Fallzahlobergrenze für Amtspfleger und Amtsvormünder in den Allgemeinen Sozialen Diensten beschlossen. Ein Amtsvormund darf nicht mehr als 50 Mündel betreuen. Vorher waren es in Spitzen bis zu 200 Mündel, die von einem Amtsvormund betreut wurden.

Die Zahl der Fälle, die von einer sozialpädagogischen Fachkraft im Allgemeinen Sozialen Dienst in Hamburg im Jahr 2011 im Durchschnitt zu bearbeiten waren, variiert von Bezirk zu Bezirk. Die geringste durchschnittliche Fallzahlbelastung bestand im Bezirk Eimsbüttel mit 42,07 Fällen. Die höchste Fallzahlbelastung bestand im Bezirk Wandsbek mit durchschnittlich 50,55 Fällen (vgl. Drs. 20/3410). In einzelnen ASD-Abteilungen mussten bis zu 66 Fälle parallel bearbeitet werden. Deutlich erkennbar ist ein Zusammenhang zwischen der Fallbelastung und der Personalfluktuation. Die Fluktuation ist in jenen ASD-Abteilungen am stärksten, in denen die Fallbelastung sehr hoch ist. Im Jahr 2011 gab es insgesamt 28 individuelle und 14 kollektive Überlastungsanzeigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die meisten kollektiven Überlastungsanzeigen wurden in den Bezirken Wandsbek und Nord gestellt. In diesen Bezirken fällt auch die durchschnittliche Fallbelastung pro Fachkraft mit rund 50 Fällen am höchsten aus.

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