Weiteres Signal zur Gleichstellung – Splitting in Hamburg bereits möglich
Weiteres Signal zur Gleichstellung – Splitting in Hamburg bereits möglich
Die Grünen hoffen auf eine baldige Klarstellung aus Karlsruhe und begrüßen das Urteil vom Mittwoch zum Grunderwerbssteuerrecht. Grundsätzlich ist eine Reform des Ehegattensplitting für alle Paare, ob hetero oder homo, überfällig.
Eine vorgezogene Regelung beim Ehegattensplitting ist möglich, weil diverse Finanzgerichte eine Ungleichbehandlung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig halten. Inzwischen liegen zwei Klagen zum Steuersplitting beim Bundesverfassungsgericht vor. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird noch in diesem Jahr gerechnet. Heute haben die Karlsruher Richter bereits entscheiden, dass Eingetragene Lebenspartner auch bei der Grunderwerbssteuer gleichzustellen sind.
Die Bundeskoalition aus Union und FDP konnte sich bislang nicht durchringen, für eine Gleichstellung bei der Einkommensteuer zu sorgen. Eine Reform des Ehegattensplitting für alle Paare, ob hetero oder homo, ist überfällig.
Dazu erklärt Farid Müller, Vorsitzender des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung und verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion:
„Mit dem heutigen Urteil aus Karlsruhe gibt es ein Signal mehr zur vollständigen Gleichstellung von Ehepaaren und Eingetragenen Partnerschaften. Jetzt steht noch die Entscheidung zum Ehegattensplitting aus. Die rund 3.000 in Hamburg lebenden Homopaare können schon jetzt vom Steuersplitting profitieren und sollten dies schnellstmöglich beantragen. Der SPD-Senat sollte hierüber endlich aktiv informieren, zumal es in der Hansestadt mit CDU, SPD, Grünen, Linken und FDP darüber einen breiten Konsens gibt. Darüber hinaus macht auch eine Bundesratsinitiative Sinn, um einem Urteil aus Karlsruhe zuvor zukommen.“


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