Belange im Senatsprogramm verankern

Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsmarkt

Belange im Senatsprogramm verankern

Erstmals in dieser Legislaturperiode tagte am Montag wieder der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen. Er steht der neuen Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, Ingrid Körner, zur Seite. Die GAL-Fraktion wünscht dem Beirat viel Erfolg und fordert vom Senat, die Belange von Menschen mit Behinderungen im arbeitsmarktpolitischen Programm zu berücksichtigen.

Katharina Fegebank, sozialpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, sagt dazu:

„Herr Senator Scheele hat heute verkünden lassen, dass Arbeit ein wesentlicher Baustein für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. In seinem kürzlich vorgestellten arbeitsmarktpolitischen Programm findet sich von diesen Ideen und Überzeugungen allerdings nichts. Wir lesen nichts zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt oder einer aktiven Arbeitsmarktförderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir uns von Senator Scheele ambitionierter vorgestellt.“

Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert unter anderem, dass Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt in einem zugänglichen Arbeitsmarkt frei verdienen können. Des Weiteren werden der Zugang zu allgemein fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung oder Möglichkeiten zur Existenzgründung oder Selbstständigkeit gefordert.

Hierzu sagt Katharina Fegebank: „Der Maßnahmenkatalog des Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention ist lang. Im arbeitsmarktpolitischen Programm des Senators findet sich nicht einer dieser Punkte. Wir hoffen, dass der Landesbeirat und die neue Senatskoordinatorin hier erfolgreich auf den Senator einwirken werden.“

 

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