Senat darf Schulen nicht allein lassen

Inklusion / Anmeldezahlen an Stadtteilschulen

Senat darf Schulen nicht allein lassen

Hamburg hat als erstes Bundesland das Recht auf eine inklusive Beschulung ins Schulgesetz geschrieben. Zum neuen Schuljahr sind die Anmeldungen an den Stadtteilschulen enorm angestiegen – an einzelnen Schulen haben knapp 40 Prozent der neuen Kinder Förderbedarf. Das hat die Antwort auf eine Kleine Anfrage der GAL-Fraktion ergeben.

Die Grünen fordern den Senat auf, zügig auf diese Zahlen zu reagieren.

Die Anmeldezahlen differieren stark: Von rund 1,6 Prozent bei der Heinrich-Hertz-Schule bis zu 38,6 Prozent an der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule. Die allermeisten Stadtteilschulen haben jedoch einen zweistelligen Prozentsatz von Inklusionskindern bei der Anmelderunde zu Klasse 5. Gleichzeitig gehen die Anmeldzahlen an den Sonderschulen zurück, an den Gymnasien gab es fast keine Anmeldungen von Kindern mit Förderbedarf.

Dazu erklärt Dr. Stefanie von Berg, schulpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion:

„Es ist sehr erfreulich, dass die Familien unserer Stadt das Recht auf Inklusion auch bei den weiterführenden Schulen wahrnehmen. Die Stadtteilschulen müssen den Ansturm der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf jedoch ganz alleine schultern. Zudem steigt die Gesamtzahl an Inklusions-Kindern ungebremst an.

Die Schulbehörde muss jetzt sehr zügig handeln. Sie muss erstens zusätzliche Fachkräfte einsetzen und zweitens versuchen, Schülerströme klug zu lenken. Sonst fährt nicht nur die Stadtteilschule sehenden Auges vor die Wand, sondern auch das Konzept der Inklusion. Wenn der Senat jetzt nicht gegensteuert, kann man das nur als unterlassene Hilfeleistung werten.“

Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass der Senat von gänzlich anderen Zahlen ausgeht. Die Behörde rechnet im Entwurf ihrer Drucksache zur Inklusion damit, dass 8,8 Prozent der neuen Schülerinnen und Schüler an Stadtteilschulen einen Förderbedarf haben und dass die Schulen im entsprechenden Umfang Unterstützung bekommen sollen.

Dazu sagt Stefanie von Berg:

„Die tatsächlichen Zahlen zeigen jedoch etwas ganz anderes. Es sind nur ganz wenige Schulen, die in diesem Prozentbereich oder darunter liegen – hier muss die Drucksache dringend überarbeitet werden."

Hintergrund
Die GAL-Fraktion hatte eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat erstellt, um zu erfahren, wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Sonderschulen und den allgemeinen Schulen in Klasse 1 und 5 angemeldet wurden (siehe Anlage). Darüber hinaus wurde gefragt, wie sich die Stellenpläne an den Sonderschulen entwickelt haben. Unerklärlich ist in diesem Kontext die Tatsache, dass an einigen Sonderschulen trotz sinkender Anmeldezahlen steigende Stellenzahlen zu verzeichnen sind. Die GAL-Bürgerschaftsfraktion reicht heute eine weitere Schriftliche Kleine Anfrage ein, um hier nachzuhaken und auch um in Erfahrung zu bringen, welche Förderschwerpunkte die angemeldeten Schülerinnen und Schüler haben.

 

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