Eingaben und Härtefallkommission
Petitionsrecht
Grundlage des Eingaberechts (auch Petitionsrecht genannt) ist Artikel 17 des Grundgesetzes. Danach haben alle Menschen, also jede Person – ob Kind, ob mit oder ohne deutschen Pass, in Haft befindlich, bei der Bundeswehr oder Polizei, ob Bürgerinitiative, Verband oder Gliederung einer Partei –, das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Bürgerschaft zu wenden.
Beschleunigte Petition
Eine Auflistung aller notwendigen Angaben für eine Eingabe im beschleunigten Verfahren.
